Dienstag, 15. Oktober
um 19:00 Uhr - Live

LIVE-Webinar, 15. Oktober: Verantwortung fördern, Gewinne steigern.

grundl buch 1.jpg

Mehr Zufriedenheit. Mentale Stärke. Bessere Ergebnisse.

Das neue Buch von Boris Grundl: Lust auf Verantwortung.

Allgemeine Vertragsbedingungen für das

Leading Simple© Lizenzmodell

Präambel

Die Grundl Leadership Institut GmbH (im Folgenden auch GLI genannt) entwickelt Firmenkulturen und unterstützt Individuen dabei der beste Mensch zu werden, die sie sein können. Führung bedeutet Menschen zur Verantwortung zu befähigen und das durch Ergebnisse sichtbar zu machen. Wir erforschen und lehren hochwertige Unterscheidungen, damit das Leben zum besten Lehrer wird. Wir leben das Motto: Werde der beste Mensch, der du sein kannst. Das GLI erhöht das Verantwortungsbewusstsein von Menschen durch eine klare Systematik. Die Führungskompetenz auf allen Ebenen verbessert sich und eine zukunftsfähige Firmenkultur entsteht.

 

1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten nur im Vertragsverhältnis zwischen der Grundl Leadership Institut GmbH, Richard-Kohler-Weg 8 in 78647 Trossingen, vertreten durch den Geschäftsführer Boris Grundl, und Unternehmern und Verbrauchern (nachfolgend Kunden bzw. Teilnehmer und auch Auftraggeber genannt). Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Auftraggeber, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(2) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(3) Daneben gilt die mit dem GLI getroffene Vereinbarung als Nebenabrede. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

Wir bieten als Vertragsgegenstand für den jeweiligen Auftraggeber nach seinen individuellen Bedürfnissen Angebote an. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Lizenzmodells umfasst folgende Bausteine:

(1) Bausteine zum Transformationspaket von Lizenznehmern

  • Onboarding
  • Zugang zur Online Lernwelt im Rahmen eines Firmenkontingents
  • Umsetzungscalls für Online Lernwelt Nutzer
  • Leading Simple© Workshops
  • Ausbildungsplan für Navigatoren
    • Leadership Excellence Report inkl. Analysegespräch für Navigatoren
    • Onboarding für Navigatoren
    • Workshops für Navigatoren
    • 1:1 Coachings für Navigatoren inkl. wöchentliche Umsetzungsberichte
    • Umsetzungscalls für Navigatoren
    • Intensivseminare Kraft der Sprache©
  • Lizenzgebühr
    • Zugriff auf das Leading Simple© Lizenz-Handbuch für Navigatoren und Lizenznehmer
    • Nutzung der Leading Simple© Inhalte im Rahmen der Lizenzvergabe (Leading Simple© Workbook; Leading Simple© Karteikartenset; Online Lernwelt; Präsentationen; Übungsblätter; weitere Informationen und Unterlagen, die im Lizenz-Handbuch zur Verfügung gestellt werden)
  • Ergebnisgespräche mit dem Auftraggeber/ Lizenznehmer inkl. Ergebnismessungen
  • Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers und der Navigatoren inkl. Kontrollmessungen. Siehe hierzu auch § 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

(2) Der Vertragsschluss kommt mit Annahme des individuell angebotenen Transformationspakets zwischen GLI und Auftraggeber zustande.

(3) Die Nutzung der Online Lernwelt unterliegt den „Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Online-Lernwelt-Plattform“. Siehe https://grundl.de/agb/ à Abschnitt II. Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Online-Lernwelt-Plattform à § 4 Nutzungsrechte/ Schutzrechte, § 5 Pflichten des Nutzers, § 6 Umsetzungscalls, § 7 Wartung und Support für kostenpflichtige Dienste, § 8 Verfügbarkeit der kostenpflichtigen Dienste/ Änderungsbefugnis, § 12 Gewährleistung, § 13 Datenschutz, § 14 Freistellungsanspruch, § 15 Haftungsbeschränkung.

 

3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber/ Lizenznehmer ist im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere das GLI über sämtliche Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, vor und während der Laufzeit zu unterrichten.

(2) Das GLI empfiehlt dem Auftraggeber/ Lizenznehmer eine schriftliche Vereinbarung mit den Navigatoren zu treffen, welche die Bindung an das Unternehmen und somit den Invest der Navigatoren Ausbildung sichert. Das GLI stellt dem Auftraggeber/ Lizenznehmer einen entsprechenden Mustervertrag zur Verfügung.

(3) Für die Navigatoren Ausbildung gelten folgende Mitwirkungspflichten:

(a) Die Navigatoren sind zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere eine angemessene Vorbereitung auf die Termine mit dem Lizenz Trainer und eine aktive Mitarbeit.

(b) Die Termine für Workshops und Coachings mit dem Lizenz Tainer sind im genannten Zeitraum zu buchen und einzuhalten. Absagen oder Verschiebungen müssen spätestens 48 Stunden vorher kommuniziert werden, ansonsten gilt der Termin als nicht wahrgenommen und wird berechnet.

(c) Die Navigatoren sind verpflichtet, die Leading Simple© Inhalte gemäß der Systematik und im Sinne des GLI an die Teilnehmer des Transformationsprozesses zu vermitteln. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen inhaltlich nicht verändert werden.

(d) Das GLI behält sich das Recht vor, eine Kontrolle über die Wirkung der Navigatoren vorzunehmen. Dies erfolgt z.B. in Form von Entwicklungsgesprächen, einem Abgleich von Erwartungen und Ergebnissen.

(4) Für Workshops im Rahmen der Navigatoren Ausbildung und durch den Navigator ausgeführte Workshops gelten folgende Mitwirkungspflichten:

(a) Es liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers, die Teilnehmer für Veranstaltungen zu bewerben und zu akquirieren. Die Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Teilnahme an den Veranstaltungen beim Auftraggeber/ Lizenznehmer angestellt sein.

(b) Der Auftraggeber organisiert den Veranstaltungsort sowie die Verpflegung der Teilnehmer und Lizenz Trainer und trägt dafür die Kosten.

(c) Der Auftraggeber übernimmt, falls notwendig, die Produktion der Seminarunterlagen bei rechtzeitiger Anlieferung einer Kopiervorlage durch das GLI.

(d) Der Auftraggeber kümmert sich, falls notwendig, für die Bereitstellung der benötigten Technik (Leinwand, Beamer, Tonabnahme mit Lautsprecher für Stimme und Laptop, Headset-Mikrofon, höhenverstellbarer Flipchart, etc.).

4 Urheberrechte, Vervielfältigung, Mitschnitte, Datenschutz

(1) Das Urheberrecht an allen zur Verfügung gestellten Unterlagen besitzt allein das GLI. Jede Weiterverwendung, insbesondere Veröffentlichung und Verkauf, bedürfen der ausdrücklichen, vorherigen schriftlichen Genehmigung des GLI.

(2) Die Navigatoren dürfen nur autorisierte aktuelle Inhalte, die im Leading Simple© Lizenz-Handbuch hinterlegt sind verwenden. Dazu zählen u.a. die zur Verfügung gestellten Präsentationen, Übungsblätter, Videos; sowie das Leading Simple© Workbook, Leading Simple© Karteikartenset und die Inhalte in der Online Lernwelt.

(3) Der Auftraggeber/ Lizenznehmer weist die Teilnehmer bei der Anmeldung darauf hin, dass Video- oder Audio-Aufnahmen bzw. der Mitschnitt des Vortrags bzw. der Trainingseinheiten, sowie die Vervielfältigung und Verbreitung nicht gestattet ist. Bei Missachtung behält sich das GLI vor, gegen den Auftraggeber/ Lizenznehmer und/oder einzelne Teilnehmer rechtliche Konsequenzen einzuleiten.

(4) Findet eine Veranstaltung mit dem GLI als Onlineseminar oder Hybrid-Veranstaltung statt, kann die Veranstaltung nach Absprache aufgezeichnet werden. Der Auftraggeber/ Lizenznehmer muss einer Aufzeichnung der Veranstaltung schriftlich zustimmen und die Teilnehmer vorab darüber informieren.

(5) Sollte die Veranstaltung aufgezeichnet werden, kann die Aufzeichnung dem Auftraggeber/ Lizenznehmer gegen eine einmalige Gebühr i.H.v. 990,00 € zzgl. ges. USt. über die Online Lernwelt zur Verfügung gestellt werden.

(6) Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber/ Lizenznehmer einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung unserer Leistungen verarbeiten wir selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen sind in unseren Datenschutzhinweisen enthalten, die Sie unter folgendem Link abrufen können: https://grundl.de/datenschutz/

5 Haftung

(1) Das GLI haftet gegenüber dem Auftraggeber/ Lizenznehmer nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des GLI für indirekte und/oder Folgeschäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, vergeblicher Aufwendungen, Betriebsunterbrechungen oder Produktionsausfalls ausgeschlossen.

 

6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preisangaben für das angebotene Transformationspaket sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind der jeweiligen individuell zugeschnittenen Vereinbarung „Transformationspaket: Leading Simple© Lizenzmodell“ zu entnehmen.

(2) Durch den Vertragsschluss nach § 2 Abs. 2 verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung nach Rechnungsstellung gemäß der vereinbarten Zahlungsweise (in Monatsraten oder Einmalzahlung).

(3) Nichtinanspruchnahme von Trainingseinheiten bzw. Terminen (z. B. durch eine Erkrankung oder keine Nutzung der Online Lernwelt) entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung. Der Termin verfällt ersatzlos, wenn er nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt oder verschoben wird. Die Workshops und Coachings müssen innerhalb des kommunizierten Zeitraums wahrgenommen werden. Termine, die nicht fristgerecht abgesagt wurden, werden mit einer No-show Gebühr in Höhe von 150,00 € zzgl. USt. berechnet.

(4) Impulsvorträge und außerordentliche Termine mit Trainern

(a) Die anfallenden Reisekosten bei Impulsvorträgen mit Boris Grundl werden 1:1 nach dem jeweiligen Termin in Rechnung gestellt. Es erfolgt jeweils eine Rechnungsstellung durch das GLI. Es gilt der Eingang auf dem angegebenen Bankkonto. Für Übernachtungen ist ein rollstuhlbefahrbares Zimmer in einem Hotel der vier Sterne Kategorie (oder höher) zu buchen. Die Kostenübernahme wird durch den Auftraggeber mit dem Hotel geklärt. Für die Termine mit Boris Grundl gilt folgende Regelung: Der Auftraggeber übernimmt die Reisekosten und Spesen für An- und Abreise, sowie Übernachtungen des Referenten mit einer Begleitperson (falls erforderlich). Die Reisekosten errechnen sich wie folgt: Anreisen unter 300 km mit der Bahn erster Klasse darüber hinaus per Flugzeug Businessclass zuzüglich anfallende Taxikosten. Für die Anfahrt mit dem PKW werden 0,89 €/km zzgl. ges. MwSt. berechnet.

(b) Der Auftraggeber übernimmt die Reisekosten und Spesen für An- und Abreise von Trainern, sowie Übernachtungen des Referenten und Co-Referenten (nach Bedarf). Die Reisekosten errechnen sich anhand untenstehender Tabelle (siehe § 6 Abs. 4c). Für Übernachtungen sind Zimmer in einem Hotel der gehobenen Ausstattung zu buchen. Die Kostenübernahme wird durch den Auftraggeber mit dem Hotel geklärt.

(c) Reisekosten Pauschale für Trainer bei vor Ort Terminen.

Entfernung zum Kunden

je Termin (Pauschale)
Nettopreise zzgl. USt.

bis 50 km

100€

bis 100 km

200€

ab 200 km

400€

 

7 Kündigung

(1) Diese Vereinbarung gilt für alle vereinbarten Trainingseinheiten. Einzelne Termine sind nicht kündbar.

(2) Bei Kündigung des Auftraggebers bis 90 Arbeits-Tage vor dem 1. Termin: keine Kosten bis auf die 1. Rate bzw. 10% des Rechnungsbetrages bei einer Einmalzahlung.

(3) Bei Kündigung des Auftraggebers bis 60 Arbeits-Tage vor dem 1. Termin: 50% des vereinbarten Honorars als Stornogebühr.

(4) Bei Kündigung des Auftraggebers ab 59 Arbeits-Tage vor dem 1. Termin: 100% des vereinbarten Honorars als Stornogebühr.

(5) Der Anspruch auf die jeweilige Gebühr entsteht mit dem Tag des Eingangs der Kündigung des Auftraggebers beim GLI und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Eine ordentliche Kündigung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie durch einen eingeschriebenen Brief erfolgt ist.

(6) Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht durch das GLI. Dieses tritt in Kraft, wenn der Auftraggeber/ Lizenznehmer gegen die im Folgenden genannten Punkte verstößt:

  • Verstoß gegen das Urheberrecht. Unberechtigte Vervielfältigung, Weitergabe oder Verkauf von urheberrechtlichen Unterlagen, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des GLI.
  • Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten. Nicht-Beachtung bzw. Nicht-Wahrnehmung des Ausbildungsplans (z.B. mehrfaches unentschuldigtes Fehlen des Navigators bei den Lizenzworkshops, 1:1 Coachings und Umsetzungscalls).
  • Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten. Missbräuchliche Verwendung der Leading Simple© Inhalte durch den Lizenznehmer und/oder Navigator, wodurch dem GLI als Lizenzgeber ein Schaden entsteht.

8 Sicherung der Leistung

(1) Kann ein Seminartermin aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger vonseiten des GLI nicht zu vertretender Umstände (z.B. Lockdown) nicht als Präsenzveranstaltung gehalten werden, so ist es unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen in Form eines Onlineseminars durchzuführen oder an einem neu vereinbarten Termin nachzuholen.

(2) Kann ein Coaching-Termin aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger vonseiten des GLI nicht zu vertretender Umstände nicht gehalten werden, so ist es unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu vereinbarten Termin nachzuholen.

(3) Bei Ausfall des Haupt-Navigators sichert das GLI dem Auftraggeber/ Lizenznehmer den Einsatz eines Ersatztrainers vonseiten des GLI zu. Diese Regelung tritt unter den im Folgenden genannten Voraussetzungen und zu den im Folgenden genannten Konditionen in Kraft.

 

  • Ausfall des Haupt-Navigators aufgrund von Verlassen des Lizenznehmers oder Krankheit.
  • Ausfall des Haupt-Navigators für mindestens 3 Monate.
  • Einsatz des Ersatztrainers für maximal 3 Monate. Der Ersatztrainer übernimmt die bereits geplanten Workshops des Haupt-Navigators, nicht aber die bereits geplanten Coachings mit den Teilnehmern am Transformationsprozess. Der Ersatztrainer führt auch keine weiteren Workshops und/oder Coachings durch, die zum Zeitpunkt des Ausfalls des Haupt-Navigators noch nicht terminiert sind.
  • Das GLI setzt als Ersatztrainer einen verfügbaren Trainer aus seinen eigenen Reihen ein. Der Auftraggeber/ Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Trainers des GLI.
  • Die Abrechnung für den Einsatz des Ersatztrainers erfolgt nach Bedarf und nach den zum Zeitpunkt des Einsatzes gültigen Tagessätzen des GLI.

 

In jedem Fall muss das GLI bei einem längerfristigen Ausfall des Haupt-Navigators informiert werden, um die weitere Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber/ Lizenznehmer zu besprechen.

9 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle überlassenen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Informationen werden vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4 nicht Dritten zugänglich gemacht und ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit verwendet. Mit der Übermittlung vertraulicher Informationen ist ohne eine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung keine Lizenzeinräumung verbunden.

(2) Vertrauliche Informationen und Unterlagen sind alle Informationen, Daten, Entwürfe, Bausteine der Transformationspakete, Spezifikationen und Unterlagen (im Folgenden „Informationen“), seien sie mündlich, schriftlich, elektronisch gespeichert oder in sonstiger Form, die zwischen den Parteien im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden und jegliche davon angefertigten Kopien und erstellten Aufzeichnungen sowie erarbeiteten Unterlagen, soweit diese:

  • als vertraulich gekennzeichnet sind oder
  • deren Vertraulichkeit der Vertragspartner dem anderen mitgeteilt hat oder
  • die unter den gegebenen Umständen nach Treu und Glauben als vertraulich behandelt sollen oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus ihrem Gegenstand ergibt,
  • die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vertraulich zu behandeln sind (z.B. DSGVO/ BDSG)

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen,

  • welche die Parteien zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits besitzen,
  • welche zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt bereits veröffentlicht sind oder später ohne Verschulden einer Partei durch Dritte veröffentlicht werden,
  • welche eine Partei rechtmäßig von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhält, oder
  • welche eine der Parteien durch schriftliche Erklärung gegenüber der empfangenden Partei ausdrücklich freigegeben hat
  • welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften preisgegeben werden müssen.

(4) Die Parteien werden alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Geheimhaltung sicherzustellen, insbesondere werden sie vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeitenden weitergeben, die diese Informationen aufgrund ihrer Tätigkeit im Rahmen der vorstehend beschriebenen Zusammenarbeit erhalten müssen und die zur Vertraulichkeit im beschriebenen Umfang verpflichtet sind.

(5) Sofern es im Rahmen der vorstehend beschriebenen Zusammenarbeit für die Parteien erforderlich wird, Dritte einzuschalten und vertrauliche Informationen an diese weiterzugeben, werden sie hierzu vorher das Einverständnis der anderen Partei einholen. 

(6) Auf Verlangen haben die Parteien bei Beendigung der Zusammenarbeit sämtliche vertrauliche Unterlagen einschließlich aller davon gefertigten Kopien herauszugeben. Zurückbehaltungsrechte können insoweit nicht geltend gemacht werden.

10 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Stillschweigende oder schriftliche Nebenabreden werden ausschließlich mit dem GLI getroffen und bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch das GLI. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages oder der Nebenabrede bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf diese Schriftformklausel.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

(3) Zwischen den Parteien wird als ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten soweit gesetzlich zulässig, Spaichingen vereinbart.

(4) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

 

III. Allgemeine Vertragsbedingungen für Seminare

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzl. MwSt.. Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung und Rechnung, die sofort fällig ist. Alle Informationen zum Veranstaltungsort, Anreise oder der Durchführung als Online-Intensivseminar etc. erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn. Bei Umbuchung der Anmeldung wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 178,50 € inkl. MwSt. fällig. Bei Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist wird die gesamte Seminargebühr als Stornogebühr berechnet / einbehalten. Bei Absage der Teilnahme ab 14 Tage vor Seminarbeginn können neben der Verwaltungspauschale für die Stornierung/Umbuchung zusätzliche Stornokosten, die vonseiten des Hotels anfallen, weiterberechnet werden. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von dem Institut nicht zu vertretender Umstände (z.B. Lockdown) nicht als Präsenzveranstaltung gehalten werden, so ist das Institut unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen in Form eines Online-Intensivseminars durchzuführen oder an einem neu vereinbarten Termin nachzuholen. Bei Ausfall eines Referenten behält sich das Institut vor, einen Ersatzreferenten zu bestellen. Mit der Annahme und Bestätigung dieser Vertragsbedingungen stimmen Sie einer verbindlichen Teilnahme, egal in welcher Form die Veranstaltung durchgeführt wird, zu.

 

  1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Grundl Leadership Institut GmbH, Richard Kohler Weg 8, 78647 Trossingen Fon: +49 7425 – 20 997-0 Mail: info@grundl-institut.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Plattformbetreiber mit der Ausführung der Leistung (z.B. Einzelabruf/ Download) mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Kunde dies selbst veranlasst hat.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

  1. Hinweis auf Erlöschen des Widerrufsrechts

Gem. § 356 Absatz 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Um für den Fall, dass ein Kunde von diesem Gebrauch macht, dennoch zumindest die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen entsprechend vergütet zu bekommen, bedarf es eines separaten Formulars, in dem der Kunde ausdrücklich durch Unterschrift oder bei einer Online-Buchung durch Anhaken einer Checkbox Folgendes bestätigen muss:

Einverständniserklärung

Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass die Grundl Leadership Institut GmbH vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung mein Widerrufsrecht verliere.

ja ( ) nein ( )

Stand: 13.12.2022

grundl (1)

Kostenloses Webinar:

Vom Rollstuhl in den Porsche: Mein Weg von der Sozialhilfe in die finanzielle Freiheit (durch Verantwortung)